FerienwohenungFerienwohenung der Verkäufer haftet in der Regel für arglistig verschwiegene Mängel des Grundstücks. Das heißt: Ist dieses beispielsweise verseucht, muss das der Verkäufer dem Käufer mitteilen. Ansonsten kann letzterer Schadensersatz oder gar die Rückabwicklung des Vertrags fordern. Für versteckte, nicht offensichtliche Mängel gilt, dass im Notarvertrag oft eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen wird. Viele Menschen haben eine schicke Villa Ferienwohenung aber nur wenige haben eine schicke Villa direkt am Ostseestrand FerienwohenungHier steht: Ferienwohenung |
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